Dokument-ID: 146636

Vorschrift

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. II Nr. 356/2001 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2001

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen, auf die das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Anwendung findet.