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WEKA (msc) | News | 26.06.2017
Neue CE-Kennzeichnung für Kabel und Leitungen
Am 1. Juli 2017 endet die Koexistenzperiode zur neuen Europäischen Bauprodukteverordnung. Alle Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Gebäuden installiert werden, müssen dann eine neue Zertifizierung und CE-Kennzeichnung haben.
Ende der Abverkaufsfrist
Die neue Europäische Bauprodukteverordnung (BauPVO) gilt bereits seit Juni 2016. Am 1. Juli 2017 endet die Koexistenzperiode für Kabel und Leitungen. Ohne aktuelle Zertifizierung dürfen sie anschließend nicht mehr verkauft werden.
Neue Bauprodukteverordnung (BauPVO)
Durch die neue BauPVO sollen europaweit die Mindeststandards für die Sicherheit in Gebäuden im Brandfall erhöht werden. Hierfür werden unterschiedliche Gebäudearten entsprechenden Sicherheitsstufen zugeteilt. Nach der Sicherheitsstufe richtet sich die zulässige Brandklasse für Kabel und Leitungen in Gebäuden. Je höher der Sicherheitsstandard des Gebäudes, desto höher muss auch die Brandklasse der festen Verkabelungen sein. Das Brandverhalten von Kabeln wird dabei nach folgenden Kriterien geprüft:
- Flammenausbreitung,
- Wärmefreisetzung,
- Rauchgasanalyse und optische Rauchentwicklung,
- Säuregrad und Abtropfverhalten
Für die Abnahme der neuen Zertifizierung sind weiterhin die jeweiligen Prüfinstitute in den europäischen Mitgliedsstaaten zuständig.
Quelle:
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