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Dokument-ID: 243922

Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

Lagerung von Flüssiggas – Betriebliche Maßnahmen

Eine wesentliche Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit bei der Lagerung von Flüssiggas ist die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. Flüssiggasanlagen dürfen nur von Personen bedient werden, die mit den möglichen Gefahren vertraut sind. Vereisungen (durch zu schnelle Entnahme) von Behältern, Leitungen etc dürfen nur mit warmem Wasser oder Dampf, jedoch keinesfalls mit Flammen aufgetaut werden. Auch das Verhalten im Falle einer Undichtheit im System oder im Falle eines Brandes ist besonders zu unterweisen. In diesem Fall sind Absperrarmaturen zu schließen, sofern das ohne eine Gefährdung von Personen möglich ist. Die Feuerwehr ist im Brandfall unverzüglich zu verständigen.

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