17.01.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1050409

Das richtige Raumklima: Wie kalt darf es sein?

WEKA (lve) - WEKA (bli)

Energiesparmaßnahmen und damit einhergehend eine Senkung des Raumklimas sind in Zeiten der Energiekrise gerade großes Thema: Aber was müssen Unternehmen dabei unbedingt beachten, um nicht gegen den ArbeitnehmerInnenschutz zu verstoßen?

Raumklima ist ein wesentlicher Faktor für die Gestaltung einer angenehmen Arbeitssituation. Eine zu warme oder zu kalte Temperatur kann dafür sorgen, dass sich Mitarbeiter gestresst und unwohl fühlen. Die Produktion und Motivation der MitarbeiterInnen kann durch ein ungünstiges Raumklima massiv eingeschränkt werden. Im schlimmsten Fall können MitarbeiterInnen dadurch krank werden und Verluste für das Unternehmen entstehen.

Klimaparameter

Anhand von so genannten Klimaparametern lässt sich eine Gliederung schaffen, die Auskunft bzw Indizien dafür geben können, welche Faktoren unser Wohlbefinden am Arbeitsplatz maßgeblich beeinflussen. Folgende Klimaparameter wurden identifiziert:

  • Lufttemperatur
  • Luftfeuchtigkeit
  • Luftgeschwindigkeit
  • Wärmestrahlung
  • Luftdruck
  • Körperliche Aktivität und Isolierwirkung der Kleidung

Die ideale Raumtemperatur

Die richtige Raumtemperatur sollte immer im Zusammenhang mit der körperlichen Belastung ermittelt werden. Auch spielt hier die maximale Luftgeschwindigkeit eine Rolle. Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) regelt in § 28 das Raumklima in Arbeitsräumen und sieht Folgendes diesbezüglich vor:

Grenzwerte in der kalten Jahreszeit

Bei geringer körperlicher Belastung wie Arbeiten im Sitzen (§ 28 Abs 1).

zwischen 19 bis 25 °C

Bei normaler körperlicher Belastung wie Arbeiten im Stehen oder Gehen (§ 28 Abs 1).

zwischen 18 bis 24 °C

Bei hoher körperlicher Belastung wie bei schwerer körperlicher Arbeit (§ 28 Abs 1).

mindestens 12 °C

 

 

Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) schreibt für Wasch- und Aufenthaltsräume Folgendes vor:

  • Mindestens 21 °C Raumtemperatur an Waschplätzen und in Waschräumen ohne Duschen (§ 34 Abs 9), in Umkleideräumen (§ 35 Abs 7) in Aufenthalts-, Pausen- und Bereitschaftsräumen (§ 36 Abs 3).
  • Mindestens 24 °C Raumtemperatur in Waschräumen mit Duschen (§ 34 Abs 9).
  • Zur Verfügung gestellte Wohnräume müssen ausreichend beheizt werden (§ 37 Z 1).
  • Mindestens 21 °C Raumtemperatur gilt in Wohnräumen an Waschplätzen und in Waschräumen ohne Duschen (§ 37 Z 11). 

In der kalten Jahreszeit muss so beheizt werden, dass die Temperatur schon bei Arbeitsbeginn zumindest den unteren Wert erreicht. Wie sich das Raumklima individuell tatsächlich anfühlt (Behaglichkeitsklima) hängt maßgeblich vom Zusammenspiel Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit (Zugluft), Wärmestrahlung und etwas auch von persönlichen Faktoren ab.

Bei geringerer körperlicher Belastung (etwa bei Büroarbeiten) sollte die ideale Raumtemperatur zwischen 19 ° und 25 ° C liegen (Luftgeschwindigkeit 0,10 m/s).

Problemfall trockene Luft

Trockene Luft kann im Winter zu einem großen Problem werden. Auf Empfehlung der AUVA sollte die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % betragen. Dieses Intervall ist aber gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung nur für jene Betriebe vorgeschrieben, die über eine Klimaanlage verfügen. In der Winterzeit kann es in Betrieben ohne automatische Klimaregelung zu einer besonders trockenen Luft in den Arbeitsräumen kommen. Dadurch können wir krank werden. Typische Symptome sind:

  • Infektionen der Atemwege,
  • Schluckbeschwerden,
  • Brennende Augen,
  • Halsschmerzen usw.

Was tun bei ungünstigem Raumklima?

Mit einigen praktischen Tipps (von der AUVA empfohlen) kann man die Produktivität der MitarbeiterInnen schützen und die Leistung aufrechterhalten:

  1. Richtig lüften – In den Wintermonaten nur kurz lüften (Stoßlüften)
  2. Räume nicht überheizen – Steigt die Raumtemperatur bei gleichbleibender absoluter Luftfeuchte, sinkt die relative Luftfeuchte und die Luft wird trocken.
  3. Reichlich Trinken – MitarbeiterInnen sollten mindestens 2-3 Liter täglich trinken, um den Selbstreinigungsprozess der Schleimhäute zu unterstützen.
  4. Luftfeuchtigkeit regelmäßig messen – Mit einem Hygrometer lässt sich die Luftfeuchte kontrollieren.
  5. Zusätzlich Feuchte einbringen – Bei einer Bürotemperatur unter 40 % der relativen Feuchte, sollte der Einbau bzw die Aufstellung von Luftbefeuchtungssystemen erfolgen.

Hierzu ist wohl in Zeiten des Energiesparens noch zu ergänzen, dass die Räume auch nicht zu kühl sein sollten, denn zu sehr ausgekühlte Räume können nicht nur die Schimmelbildung fördern, sondern auch zu Erkrankungen und Ausfällen der Arbeitnehmer führen.

Mögliche Beschwerden bei zu kühlem Raumklima

  • Verkühlungen bzw Atemwegsinfekte
  • Beschwerden des Bewegungsapparats wie Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen und rheumatische Erkrankungen
  • stressassoziierte Erkrankungen
  • Bluthochdruck
  • Krankheiten wie das Raynaud-Syndrom („Weißfingerkrankheit“)

Fazit

Unternehmen sollten nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch um Ausfälle und Krankenstände von Arbeitnehmer zu vermeiden, ein angenehmes Raumklima stets im Blick behalten. Die optimale Mindesttemperatur für Büroarbeit und feinmotorische Tätigkeiten liegt etwa bei 20 Grad und damit ein Grad über dem erlaubten Minimum, wobei dies individuell verschieden ist und bei Frauen tendenziell noch etwas höher liegt. Im Bürobereich kann man also wohl von einer durchschnittlichen „Wohlfühltemperatur“ von 22 Grad ausgehen.

Quellen:

www.arbeitsinspektion.gv.at

www.auva.at

www.gesundearbeit.at 

https://orf.at/

Ähnliche Beiträge

  • Keimfreie Raumluft: Sicheres Betreiben von HKLS-Anlagen in Zeiten von COVID-19

    Zum Beitrag
  • Ein Winter im Heizsparmodus: Erhöhte Schimmelgefahr in kälteren Räumen?

    Zum Beitrag
  • Gesundes Raumklima am Arbeitsplatz – was gehört alles dazu?

    Zum Beitrag

Produkt-Empfehlungen

Produkt-Empfehlungen