12.10.2020 | Bau & Immobilien | ID: 1075531

ÖNORM B 2061 – Neuerungen für Bau-Kalkulationen

Karin Zahiragic

Mit 1. Mai 2020 erschien die Neufassung der ÖNORM B 2061. Welche wesentlichen Neuerungen gibt es? Dieser Beitrag beschäftigt sich eingehend mit dieser Frage.

Die ÖNORM B 2061 stellt jene Verfahrensnorm dar, die der Ermittlung der Angemessenheit der Preise von Bauleistungen dienen soll.

Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen erfolgte nach 20 Jahren die Novellierung der ÖNORM B 2061, die seit 1999 in Kraft steht. Mit 1. Mai 2020 erschien die Neufassung der ÖNORM B 2061, die an die gängigen betriebswirtschaftlichen Standards angepasst wurde.

Es stellt sich daher die Frage, welche wesentlichen Neuerungen gibt es? Dieser Beitrag beschäftigt sich eingehend mit dieser Frage.

Gliederung und Inhalt

Besonders hervorzuheben ist die neue Gliederung der ÖNORM B 2061. Dies bedeutet, dass die Gliederung nach den Kostenartengruppen, wie Personalkosten, Materialkosten, Gerätekosten, Kapitalkosten und Fremdleistungskosten, erfolgt. Diese Kostenartengruppen sind wiederum jeweils in die Unterpunkte Grundlagen, Ermittlung und Darstellung gegliedert.

Sinn und Zweck der Neugestaltung dieser Gliederung ist die Verschaffung eines schnelleren und besseren Überblicks über die Ermittlung der Baupreise.

Auch wurde die Neufassung der ÖNORM B 2061 in der sprachlichen Ausdrucksweise überarbeitet.

Aufbau der Kalkulation

Die Neufassung der ÖNORM B 2061 hat hinsichtlich des Aufbaus der Kalkulation keine wesentlichen Neuerungen zum Inhalt.

Die Formel „Einzelkosten + Gemeinkosten = Selbstkosten“ findet weiterhin volle Anwendung.

Für die Kalkulation selbst gelten die Prinzipien der Zuschlagskalkulation.

Dies bedeutet, dass im ersten Schritt die Kosten, die direkt der Leistung zuzuordnen sind, zu berechnen sind. Diese Kosten bilden wiederum die Basis für die Hinzurechnung des Gesamtzuschlags.

Kalkulationsformblätter

Anhand derKalkulationsformblätter erfolgt die Festlegung der Kostengrundlagen. Es handelt sich hierbei um standardisierte Kalkulationsformblätter.

Grundsätzlich dienen die Kalkulationsformblätter dem Kalkulanten bei seiner Kalkulation, um den Preis für seine Leistungen zu ermitteln.

Sinn und Zweck der Standardisierung ist die schnellere Überprüfung der Angemessenheit der Preise.

Zum Zwecke der besseren Gestaltung der Baupreise werden durch die Neufassung der ÖNORM B 2061 in den einzelnen Kalkulationsformblättern noch weitere Möglichkeiten vorgesehen.

So sieht die Neufassung der ÖNORM B 2061 die Möglichkeit der gesonderten Darstellung der Fertigungsgemeinkosten und Kostenartengemeinkosten, wie Personalgemeinkosten, Materialgemeinkosten und Gerätegemeinkosten, vor.

Die Neufassung der ÖNORM B 2061 enthält keine besonderen Formularfelder zur Darstellung der Umlage der Baustellengemeinkosten. Lediglich die Kalkulationsformblätter sehen weiterhin die Möglichkeit der Darstellung der Umlage der Baustellengemeinkosten vor.

Hinzu kommt, dass es zur völligen Änderung des Rechenschemas für die Ermittlung des Gesamtzuschlags gekommen ist. Das Kalkulationsformblatt K2-Blatt ist anders gestaltet. Dies bedeutet, dass zwecks Ermittlung des Gesamtzuschlags die einzelnen Kalkulationselemente für die projektbezogenen Umlagen, die Geschäftsgemeinkosten, die Finanzierungskosten der Bauleistung und Wagnis und Gewinn gestaffelt hintereinander aufzuschlagen sind.

Aus Gründen der Vereinfachung sieht die Neufassung der ÖNORM B 2061 die Zusammenfassung der einzelnen Kalkulationselemente in einem Gesamtzuschlag vor.

Das K3-Blatt enthält die Darstellung der Ermittlung von Mittellohnkosten, Regielohnkosten oder Gehaltskosten bzw von Mittellohnpreis, Regielohnpreis oder Gehaltspreis sowie die Darstellung zur Ermittlung des Gesamtzuschlags. Im Unterschied zur Fassung der ÖNORM B 2061 wird auf die Darstellung der Umlage der Baustellengemeinkosten und der Komponenten des Gesamtzuschlags verzichtet. Die Neufassung der ÖNORM B 2061 sieht die Möglichkeit vor, die Personalkosten als Kostenträger für weitere Gemeinkosten anzuführen, sofern sie nicht bereits erfasst worden sind. Neu eingeführt wurden zum einen die Zeile 16 mit den Personalgemeinkosten und zum anderen die Möglichkeit, in der Spalte A ab der Zeile 17 einen Verrechnungswert anzuführen.

Im K4-Blatt wird die Materialpreiskalkulation dargestellt. Anhand des K4-Blatts wird der Materialpreis ermittelt. Im Unterschied zur Fassung der ÖNORM B 2061 aus dem Jahr 1999 ist die Möglichkeit vorgesehen, das K4-Blatt in den Spalten G und H mit einem Ansatz für Materialgemeinkosten und in den Spalten K und L mit einem Zuschlag für Nebenmaterialien zu beaufschlagen. Neu ist auch, dass Ladearbeit und Manipulation als Kostenart Lohn nicht mehr zwingend den Einzellohnkosten zugeordnet werden müssen, sondern den Materialkosten. Weiters ist auch die Angabe eines Lieferanten entfallen, wobei die Angabe einer Preisquelle neu hinzugekommen ist. Der Materialpreis ergibt sich somit aus dem Preis ab Bezugsquelle einschließlich des Antransports zur Baustelle (=Materialkosten frei Bau), zuzüglich der Materialgemeinkosten, einschließlich Kosten für Ladearbeiten und Manipulation und Nebenmaterial bzw Verlust (=Materialkosten) und dem Gesamtzuschlag auf das Material.

Das K5-Blatt enthält keine grundlegenden Veränderungen. Im K5-Blatt werden die Preise für Produkte und Leistungen kalkuliert. Beispielsweise setzen sich diese aus dem Preis eines Subunternehmers, den Beistellungen des Unternehmers und dem Gesamtzuschlag für Fremdleistung zusammen.

Im K6-Blatt wird die Entwicklung der Gerätepreise dargestellt. Diese ergeben sich aus den Kosten für die Abschreibung der beigestellten Baugeräte sowie den Zinsen und den Kosten für die Instandhaltung der Baugeräte. Die Fassung der ÖNORM B 2061 aus dem Jahr 1999 legte die Entwicklung der Preise für Vorhaltegeräte im Vorhinein fest, während im Unterschied zu dieser die Neufassung der ÖNORM B 2061 die Kostenentwicklung der Baugeräte bloß darstellt und keine abschließende Summenbildung mehr vorsieht.

Auch das K7-Blatt unterscheidet sich kaum von seiner Stammfassung. Es bleibt weiterhin formfrei. Die Ergebnisse aus den Kalkulationsformblättern, nämlich den K3-, K4-, K5- und K6- Blättern, bilden die Basis für die Ermittlung der detaillierten Kalkulation im K7-Blatt.

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