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Josef Schaffer | News | 26.09.2016

Ergonomie bei Bildschirmarbeitsplätzen, Teil 4 – Anordnung der Arbeitsplätze im Raum

DI Josef Schaffer gibt in Teil 4 zum Themenschwerpunkt Ergonomie bei Bildschirmarbeitsplätzen wertvolle Tipps zur richtigen Aufstellung der Arbeitsplätze. Was ist z. B. bezüglich der Lichtverhältnisse und Beleuchtung zu beachten?

Sie haben alle Tipps in den drei bereits veröffentlichten Beiträgen beherzigt und umgesetzt, aber die MitarbeiterInnen klagen über Probleme mit der Konzentration, Unwohlsein, Kopfschmerzen, etc.

Haben Sie sich die Aufstellung der Arbeitsplätze im Raum einmal näher angeschaut?

Natürlich, aber es gibt oft Probleme, da die offene Bürostruktur keine Rückzugsbereiche zulässt, die vielen Fenster schwer eine entsprechende Aufstellung der Bildschirme erlaubt und die Räume bis auf „den letzten cm“ ausgenutzt werden.

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Fenster und Beleuchtung – Blendung und Reflexion

Grundsätzlich sind diese Aspekte in ihrer Wichtigkeit zurückgegangen, insbesondere da die neuen LED-Bildschirme nicht mehr so starke Reflexionen verursachen. Einzig die Aufstellung im Hinblick auf die Fensterflächen und die Beleuchtungskörper kann noch Probleme verursachen.

Die Reflexionen können durch mehr Abstand zum Fenster, Beschattungen, Blumen, o.ä. verbessert werden. Der Einfluss der Beleuchtungskörper ist nicht einfach zu verändern, bei Neuplanungen kann auf Stehleuchten umgestiegen werden, da diese mit den Schreibtischen „mitwandern“.

Die Blendung kann grundsätzlich mit denselben Maßnahmen verbessert werden, zusätzlich kann oft durch eine kleine Verdrehung der Schreibtische die Blickrichtung dermaßen verschoben werden, dass keine direkte Strahlung auf den Bildschirm trifft.

Platzverhältnisse

Sicher kennen Sie die gesetzlich geforderten Mindestwerte für die Fläche pro MitarbeiterIn, wobei dieser Raum oft durch zu viele Stauräume (Kästen, Ordnerschränke, etc. über Gebühr eingeschränkt wird).

Stellen Sie jedenfalls sicher, dass der Abstand von der Schreibtischkante bis zur dahinterliegenden Begrenzung, wie Wand, Kasten, Schrank, o.ä. mindestens 1,20 m beträgt – alles andere ist zu eng und stört im laufenden Betrieb.

Durchgänge zwischen den Schreibtischen und insbesondere den anderen Bürogeräten wie Kopierer, etc. sollte mindestens 60 cm betragen (Verkehrs- und Fluchtwege wie gehabt – 1,0 m).

Reduzieren Sie ungünstige Verhältnisse bei der Bildschirmarbeit!