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Josef Schaffer | News | 18.11.2019

Genehmigungsbescheid – Was nun?

DI Josef Schaffer erläutert im 11. und letzten Teil der Newsletter-Reihe, welche Abschlussarbeiten Sie nach Erhalt des Genehmigungsbescheids noch durchführen sollten, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Einleitung

Nach all den Mühen ist nun der Bescheid übermittelt worden – nichts mehr zu tun!?

Dies ist die übliche Meinung der Konsenswerber und führt dazu, dass die Unterlagen irgendwo in einem Ordner abgelegt werden.

Tipp:

Nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie noch folgende Abschlussarbeiten – bei einer Überprüfung oder bei der nächsten Genehmigung werden Sie froh sein

Kontrolle des Bescheides

Auch wenn Sie alle bisherigen Empfehlungen befolgt haben, sollten Sie den übermittelten Bescheid nochmals im Detail durchschauen, damit nichts falsch übernommen wurde. Notfalls mit der Behörde Kontakt aufnehmen und den Bescheid beeinspruchen.

Auflagenmanagement

Da es kaum einen Bescheid ohne entsprechende Auflagen gibt, sollten Sie diesem besondere Aufmerksamkeit widmen. Sie werden dadurch viele Vorteile im Hinblick auf spätere Überprüfungen durch die Behörde, die gesetzlich geforderte Überprüfung gemäß § 82b und nachfolgende Genehmigungen haben.

  1. Auflagenerfüllung:  Schauen Sie bei der Umsetzung des geplanten Projekts, dass diese auch erfüllt werden. Bei einigen Punkten ist eine spätere Richtigstellung gar nicht mehr möglich!
  2. „Zusammentragen“ der geforderten Nachweise: Oftmals sind spezielle Nachweise und Bestätigungen (z.B. die ordnungsgemäße Ausführung durch die Herstellerfirma) gefordert. Bestehen Sie auf die Ausstellung dieser durch die Firmen. Es ist kein Einzelfall, dass es nach einigen Jahre diese Firmen gar nicht mehr gibt (Pension, Konkurs, o.ä.).
  3. Sammlung und Ablage: Erstellen Sie einen Ordner, in dem, ausgehend vom Bescheid, alle Nachweise der Bescheiderfüllung belegt werden. Dies betrifft Bestätigungen, Prüfzeugnisse, eventuell sogar Fotos, o.ä.

Hinweis:

Halten Sie Ordnung – hier ist es wichtig!

Homepage: www.topsicher.at

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