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Josef Schaffer | News | 13.12.2016

Licht bzw. Beleuchtung bei Büroarbeitsplätzen

DI Josef Schaffer macht sich Gedanken über das Thema NORM versus persönliche Vorlieben bei der Beleuchtung im Büro – nicht jede gesetzliche Norm führt zu besseren Bedingungen. Welche Probleme können auftreten und welche Maßnahmen kann man setzen?

Entstehung

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte ging von einer persönlichen Beurteilung verschiedener Themen in Richtung Gesetzgebung und seit einem Jahrzehnt immer mehr in Richtung Normung – zumeist einer internationalen Norm. Dieser Entwicklung tragen auch, teilweise nur mit Erlässen, die Gesetzgebung bzw die Vollzugorgane Rechnung.

Beispiele

  • Kennzeichnungsverordnung – derzeit haben wir in einigen Bereichen (z.B. Brandschutz) die Regelungen der Verordnung, der TRVB 121 und der EN ISO 7010. Dabei darf nicht vergessen werden, dass oft noch die Kennzeichnung nach der ÖN Z1000 vorhanden sind.
  • Beleuchtung von Verkehrswegen im Freien – von den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sind wir nun bei der EN 12464-2.
  • Lüftungsanlagen Küchen – von einer „freien“ Beurteilung in Anlehnung an Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Luftwechsel, Zugluft, etc.) sind wir nun bei der ÖN H6030, welche eigentlich nur für Großküchen gilt, nun zum Stand der Technik wurde und die maximalen Zugluftwerte in der Arbeitsstättenverordnung vollkommen außer Acht lassen.

Büroarbeitsplätze

Bei den Büroarbeitsplätzen merken diese Entwicklung nun sehr viele ArbeitnehmerInnen und Verantwortliche. Über Jahrzehnte war die Beleuchtung von Büroarbeitsplätzen kein Thema, einzig die natürliche Belichtung und Sichtverbindung waren geregelt.

Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung kamen Ausdrücke wie „ausreichend“ und einer Allgemeinbeleuchtungsstärke von 100 Lux. Nun gilt als Stand der Technik die EN 12464-1, welche eine mehrere Bereiche (Sehaufgabe, unmittelbarer Umgebungsbereich, Hintergrundbereich) normiert und sich daraus 500 Lux für die Sehaufgabe, 300 Lux für die unmittelbare Umgebung und 100 Lux für den Hintergrundbereich ergeben.

Probleme

  1. 500 Lux bei der Sehaufgabe blenden bei einem rein weißen Papier.
  2. In Großraumbüros gibt es de facto keinen Hintergrundbereich
  3. Eine individuelle Helligkeitsregelung ist bei mehr als einem BS-Arbeitsplatz im Raum kaum möglich
  4. Bei neuer Beleuchtung und alten Möbel passen zumeist die Kontraste nicht mehr – der Arbeitsplatz ist oft zu hell und blendet dadurch

Mögliche Maßnahmen

  • Kein rein weißes Papier einsetzen – Recyclingpapier blendet weniger
  • Bei Neuplanungen  weniger Allgemeinbeleuchtung vorsehen – besser Einzelplatzleuchten. Diese sind auch besser, wenn Arbeitsplätze umgestellt oder verrückt werden
  • Sollte das Raumlicht reduziert oder gar gedimmt werden können, Schreibtischleuchten einsetzen. Damit können verschiedene persönliche Vorlieben besser abgedeckt werden
  • Vorsicht bei Lichtsanierungen, insbesondere wenn die Möbel nicht getauscht werden.

Viele ArbeitnehmerInnen arbeiten in zu dunklen Räumen – auch privat (PC, Fernsehen, etc.)

Eine möglichst hohe Flexibilität sollte ermöglicht werden – bei bestehender Beleuchtung oft nicht möglich

Belichtung muss zumeist überdimensioniert ausgeführt werden (Vorgaben), welche dann nicht genützt wird.

Großraumbüros erfordern einen höheren Planungsaufwand und bringen größere Probleme mit den individuellen Wünschen

Denken Sie an das Licht – machen Sie nicht alles gleichzeitig