Firmenbucheingaben AG

Bei Gründung, im laufenden Betrieb und bei Beendigung der AG sind von den Vorständen bzw anderen Vertretern der AG immer wieder diverse Firmenbucheintragungen zu beantragen. Hier finden Sie praktische Vorlagen für Firmenbuchanträge zu verschiedensten Geschäftsfällen.

  • Firmenbucheingaben bei Gründung einer AG

    In der Gründungsphase einer Aktiengesellschaft müssen verschiedenste Anträge an das Firmenbuchgericht gestellt werden. Im Folgenden finden Sie Muster für die wichtigsten Anträge in Bezug auf Neueintragung der AG, Gründungsprüfung und Nachgründung.

  • Firmenbucheingaben Organe AG

    Beim laufenden Betrieb einer AG ergeben sich vor allem bei den Organen immer wieder Änderungen, die in das Firmenbuch eingetragen werden müssen. So muss etwa die Löschung und Neueintragung von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern eingetragen werden. Dasselbe gilt für die Eintragung einer geänderten Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder.

  • Firmenbucheingaben zu Änderungen in der Gesellschaftsorganisation

    Auch die bestehende Gesellschaftsorganisation innerhalb einer AG kann sich im Laufe der Zeit immer wieder verändern. Es können beispielsweise Satzungsänderungen – etwa durch die Änderung des Unternehmensgegenstandes, eines Geschäftszweiges, durch Sitzverlegungen oder durch Änderungen der Firma - nötig werden.
    Seit dem GesRÄG 2011 sind Internetseite und Börsenotierung bei einer börsenotierten AG verpflichtend im Firmenbuch einzutragen.

  • Firmenbucheingaben Aktionäre

    Beim laufenden Betrieb einer AG ergeben sich auch bei den Gesellschaftern immer wieder Änderungen, die in das Firmenbuch eingetragen werden müssen. Bei Ein-Personen-AGs macht etwa ein Aktionärswechsel einen Firmenbucheintrag notwendig, ebenso ein Gesellschafterausschluss nach dem GesAusG.

  • Firmenbucheingaben Offenlegung AG

    Abhängig von der Größe einer AG ist der Umfang und die Form der Offenlegung des Jahresabschlusses der AG gegenüber dem Firmenbuchgericht.

  • Firmenbucheingaben Zweigniederlassung AG

    Eine AG kann Zweigniederlassungen errichten. Firmenbucheingaben zur Errichtung einer Zweigniederlassung und Änderungen im Zusammenhang mit Zweigniederlassungen finden Sie hier.

  • Firmenbucheingaben Beendigung AG

    Wenn eine AG ihren Geschäftsbetrieb einstellt, müssen die Tatsache der Auflösung der betreffenden AG, sowie die abwickelnden Liquidatoren, ins Firmenbuch eingetragen werden. Nach erfolgter Liquidation wird die AG aus dem Firmenbuch gelöscht. Auch eine Nachtragsliquidation wird im Firmenbuch eingetragen.