Gründung Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen entsteht durch Gewerbeanmeldung bzw durch deren Bewilligung bei bewilligungspflichtigen Gewerben. Ein rechnungslegungspflichtiger Einzelunternehmer nach § 189 UGB muss, jeder andere Einzelunternehmer kann sein Unternehmen im Firmenbuch eintragen lassen.
Freiwillige Eintragung eines Einzelunternehmers
Vorlage für die freiwillige Eintragung eines Einzelunternehmens mit Beilage einer Namenszeichnung
Walter Szöky | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 65,54 kBNamenszeichnung eines Einzelunternehmers
Musterzeichnung eines Einzelunternehmers zur Vorlage beim Firmenbuchgericht
WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | doc | 53,76 kBNeueintragung mit Prokuraerteilung samt Berechtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Muster für einen Antrag auf Neueintragung eines Einzelunternehmers mit Prokuraerteilung samt Berechtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken in das Firmenbuch
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 67,07 kBVerpflichtende Eintragung eines Einzelunternehmers (samt Beilage)
Muster für einen Antrag auf Eintragung eines Einzelunternehmens
Walter Szöky | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 65,54 kB

