Rechtsformwahl
Mögliche Rechtsformen
Der Gesetzgeber bietet verschiedenen Möglichkeiten an Gesellschaftsformen an, aus denen Sie bei Gesellschaftsgründung eine wählen können. Eine Gesellschaft, welche der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat, kann in Österreich grundsätzlich nicht gegründet werden. Jedoch können die einzelnen Gesellschaftsformen atypisch ausgestaltet (zB PublikumsKG) oder vermischt (zB GmbH & Co KG) werden, sodass Sie sich Ihrer "Wunschgesellschaftsform" annähern.
Zudem darf einer Gesellschaft, welche in einem EU-Mitgliedsstaat gültig gegründet wurde (zB eine Limited), in einem anderen Mitgliedsstaat die Rechts- und Parteifähigkeit nicht abgesprochen werden - Gläubiger- oder Arbeitnehmerschutzinteressen sind allerdings weiterhin beachtlich (vgl. EuGH C-208/00, Überseering; C-167/01, Inspire Act).
Rechtsformvergleiche
Hilfreich bei der Rechtsformwahl ist die Gegenüberstellung verschiedener Rechtsformen anhand unterschiedlicher Kriterien.
Entscheidungskriterien Rechtsform
Die einzig ideale Rechtsform gibt es für kein Unternehmen. Vor der Gründung eines Unternehmens ist es daher hilfreich, unternehmens-, gewerbe- und steuerrechtliche Kriterien für die Rechtsformwahl zu überdenken und zu werten.
Firmenwahl
Hat man sich für eine Rechtsform entschieden, steht die Wahl der Firma, also des Namens der Gesellschaft, bevor. Seit dem HaRÄG 2005 ist diese deutlich einfacher als früher und muss nur mehr bestimmte Grundsätze für die Firmenwahl beachten.

