Umwandlung
Von einer Umwandlung spricht man, wenn sich entweder die Rechtsform einer Gesellschaft ändert (formwechselnde Umwandlung) oder das Vermögen einer Kapitalgesellschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf den Hauptgesellschafter oder eine neue Gesellschaft übertragen wird (übertragende Umwandlung).
Umwandlung Arten
Eine Umwandlung kann als formwechselnde Umwandlung einer beliebigen Gesellschaft oder als übertragende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft vorgenommen werden. Übertragende Umwandlungen sind entweder als verschmelzende Umwandlung (Übertragung des Vermögens der Gesellschaft auf den Hauptgesellschafter) oder als errichtende Umwandlung (Übertragung auf eine neu errichtete Personengesellschaft) möglich.
Formwechselnde Umwandlung Personengesellschaften
Eine formwechselnde Umwandlung ist sowohl bei Kapital- als auch bei Personengesellschaften möglich. Hilfreiche Muster für die Umwandlung von Personengesellschaften finden Sie hier.
Formwechselnde Umwandlung Kapitalgesellschaften
Errichtende Umwandlung
Die errichtende Umwandlung ist eine Form der übertragenden Umwandlung, bei welcher das Vermögen einer Kapitalgesellschaft in Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine für diesen Zweck neu errichtete OG oder KG übertragend wird.
Errichtende Umwandlung GmbH in GmbH & Co KG
Am Ende einer errichtenden Umwandlung kann auch eine GmbH & Co KG stehen.
Verschmelzende Umwandlung
Eine verschmelzende Umwandlung wird durch Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf ihren Hauptgesellschafter (mind 90%) durchgeführt.

