Spaltung
Bei einer Spaltung wird Vermögen von einer Kapitalgesellschaft auf eine oder mehrere andere im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen.
Spaltung Arten und Ablauf
Die Spaltung nach dem SpaltG kann auf verschiedene Arten erfolgen: Als Abspaltung oder Aufspaltung, sowie zur Aufnahme oder zur Neugründung. Von der Art der Spaltung hängt auch ihr Ablauf ab:
Schritt 1: Spaltungsplan (Spaltung zur Neugründung) bzw Spaltungs- und Übernahmsvertrag (Spaltung zur Aufnahme) erstellen
Schritt 2: Erstellung des Spaltungsberichts
Schritt 3: Prüfung des Spaltungsplans oder Spaltungsvertrags durch Spaltungsprüfer und Aufsichtsrat
Schritt 4: Einreichung des Spaltungsplans oder Spaltungsvertrags beim Firmenbuch oder (seit dem GesRÄG 2011) Veröffentlichung desselben in der Ediktsdatei
Schritt 5: Beschluss
Schritt 6: FirmenbucheintragungSpaltungsvertrag und Spaltungsplan
Bei einer Spaltung zur Neugründung stellen die geschäftsführenden Organe der übertragenden Gesellschaft einen Spaltungsplan auf. Bei einer Spaltung zur Aufnahme ist ein notariell beglaubigter Spaltungs- und Übernahmsvertrag notwendig, der von den geschäftsführenden Organen der beteiligten Gesellschaften bedingt mit der Eintragung der Spaltung ins Firmenbuch abgeschlossen wird.
Spaltung Einreichung beim Firmenbuch
Nach der Prüfung durch den Spaltungsprüfer und den Aufsichtsrat wird der Spaltungsplan oder Spaltungs- und Übernahmsvertrag beim Firmenbuch eingereicht und ein Hinweis in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Seit dem GesRÄG 2011 ist anstelle der Einreichung und des Hinweises eine Veröffentlichung in der Ediktsdatei vorgesehen.
Spaltungsbericht und Prüfungen
Bei einer Spaltung zur Neugründung ist für die neu gegründeten Gesellschaften eine Gründungsprüfung notwendig. Nach Erstellung von Spaltungsplan oder Spaltungs- und Übernahmevertrag folgt der schriftliche Spaltungsbericht des Vorstandes bzw Geschäftsführers. Die Spaltung wird schließlich vom Spaltungsprüfer, und anschließend vom Aufsichtsrat der übertragenden Gesellschaft geprüft.
Spaltungsbeschluss
Der Beschluss über die Spaltung benötigt eine Dreiviertelmehrheit.
Spaltung Firmenbucheintragung
Nach erfolgter Beschlussfassung kann die Spaltung zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden.
Spaltung Steuern
Informationen zu den möglichen steuerlichen Folgen einer Spaltung finden Sie hier.

