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Spaltung

Bei einer Spaltung wird Vermögen von einer Kapitalgesellschaft auf eine oder mehrere andere im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen.

  • Spaltung Arten und Ablauf

    Die Spaltung nach dem SpaltG kann auf verschiedene Arten erfolgen: Als Abspaltung oder Aufspaltung, sowie zur Aufnahme oder zur Neugründung. Von der Art der Spaltung hängt auch ihr Ablauf ab:

    Schritt 1: Spaltungsplan (Spaltung zur Neugründung) bzw Spaltungs- und Übernahmsvertrag (Spaltung zur Aufnahme) erstellen
    Schritt 2: Erstellung des Spaltungsberichts
    Schritt 3: Prüfung des Spaltungsplans oder Spaltungsvertrags durch Spaltungsprüfer und Aufsichtsrat
    Schritt 4: Einreichung des Spaltungsplans oder Spaltungsvertrags beim Firmenbuch oder (seit dem GesRÄG 2011) Veröffentlichung desselben in der Ediktsdatei
    Schritt 5: Beschluss
    Schritt 6: Firmenbucheintragung

  • Spaltungsvertrag und Spaltungsplan

    Bei einer Spaltung zur Neugründung stellen die geschäftsführenden Organe der übertragenden Gesellschaft einen Spaltungsplan auf. Bei einer Spaltung zur Aufnahme ist ein notariell beglaubigter Spaltungs- und Übernahmsvertrag notwendig, der von den geschäftsführenden Organen der beteiligten Gesellschaften bedingt mit der Eintragung der Spaltung ins Firmenbuch abgeschlossen wird.

  • Spaltung Einreichung beim Firmenbuch

    Nach der Prüfung durch den Spaltungsprüfer und den Aufsichtsrat wird der Spaltungsplan oder Spaltungs- und Übernahmsvertrag beim Firmenbuch eingereicht und ein Hinweis in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Seit dem GesRÄG 2011 ist anstelle der Einreichung und des Hinweises eine Veröffentlichung in der Ediktsdatei vorgesehen.

  • Spaltungsbericht und Prüfungen

    Bei einer Spaltung zur Neugründung ist für die neu gegründeten Gesellschaften eine Gründungsprüfung notwendig. Nach Erstellung von Spaltungsplan oder Spaltungs- und Übernahmevertrag folgt der schriftliche Spaltungsbericht des Vorstandes bzw Geschäftsführers. Die Spaltung wird schließlich vom Spaltungsprüfer, und anschließend vom Aufsichtsrat der übertragenden Gesellschaft geprüft.

  • Spaltungsbeschluss

    Der Beschluss über die Spaltung benötigt eine Dreiviertelmehrheit.

  • Spaltung Firmenbucheintragung

    Nach erfolgter Beschlussfassung kann die Spaltung zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden.

  • Spaltung Steuern

    Informationen zu den möglichen steuerlichen Folgen einer Spaltung finden Sie hier.

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