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Zusammenschluss

Ein Zusammenschluss nach § 23 UmgrStG liegt vor, wenn Vermögen auf Grundlage eines Zusammenschlussvertrages auf eine Personengesellschaft übertragen wird. Übertragende Rechtsträger können nicht nur Personengesellschaften sein, sondern auch Einzelunternehmer sowie alle Gesellschaften, die ein Unternehmen betreiben.

  • Zusammenschluss Vorgang

    Bei einem Zusammenschluss wird

    • Vermögen von einer übertragenden Gesellschaft auf eine übernehmende Personengesellschaft übertragen,
    • es muss ein Zusammenschlussvertrag und eine Zusammenschlussbilanz vorliegen und
    • die übertragende Gesellschaft erhält Gesellschafterrechte an der übernehmenden Gesellschaft.
  • Zusammenschluss Firmenbuch

    Praktische Vorlagen für Firmenbucheingaben im Zuge eines Zusammenschlusses finden Sie hier.

  • Zusammenschluss Folgen

    Ein Zusammenschluss hat für die beteiligten Unternehmen Folgen in den Bereichen

    • Gewerbeberechtigung
    • Arbeitnehmer
    • Mietrecht
    • Haftung und
    • Steuerrecht.
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