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Gründung OG
Die OG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens 2 Personen errichtet, sie entsteht aber erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Im Zuge des Gründungsverfahrens stellen sich Fragen zu den Bereichen
Gründungsverfahren OG
Die OG wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Als Rechtsperson entsteht sie mit Eintragung in das Firmenbuch.
Gesellschaftsvertrag OG
Der Gesellschaftsvertrag einer OG ist großteils beliebig gestaltbar und unterliegt keinen Formvorschriften.
Haftung OG
Haftungsbestimmungen für die OG als Gesellschaft, die einzelnen Gesellschafter und Haftung im Stadium der Vorgründungsgesellschaft.
Firmenbucheintragung OG
Eine Offene Gesellschaft entsteht als Rechtsperson erst durch ihre Eintragung in das Firmenbuch.

