Prokura Einzelunternehmen
Ein im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer kann Prokuren vergeben. Die Prokura ist die im Firmenbuch eingetragene, unübertragbare und unbeschränkbare Formalvollmacht zur Vertretung des Unternehmens in gesetzlich festgelegten Umfang. Hier finden Sie Informationen zur Prokura und relevante Muster zum Themenbereich Prokura bei einem Einzelunternehmen.
Errichtung einer Zweigniederlassung mit Erteilung einer Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung
Muster eines Antrages auf Errichtung einer Zweigniederlassung mit Erteilung einer Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung (Praxis Handelsgericht Wien)
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 63,49 kBErteilung einer Einzelprokura
Muster für einen Antrag auf Eintragung eines Einzelprokuristen in das Firmenbuch
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 62,46 kBErteilung von Gesamtprokuren samt Berechtigung zur Belastung und Veräußerung von Liegenschaften
Muster für einen Antrag auf Erteilung von Gesamtprokuren samt Berechtigung zur Belastung und Veräußerung von Liegenschaften
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 65,54 kBLöschung der Berechtigung zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken
Muster für einen Antrag zur Löschung der Berechtigung zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 62,98 kBLöschung einer Prokura
Muster für einen Antrag bezüglich der Löschung einer Prokura aus dem Firmenbuch
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 64,51 kBNamenszeichnung eines Prokuristen
Muster für eine Namenszeichnung eines Prokuristen
WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | doc | 53,76 kBProkura
Die Prokura ist eine standardisierte unübertragbare und unbeschränkbare Vollmacht die von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer erteilt wird und selbst ins Firmenbuch eingetragen werden muss.
Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Fachbeitrag

