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Löschung GmbH

Ist die Gesellschaft vermögenslos und sind die Liquidatoren entlastet, so müssen die Liquidatoren einen Firmenbuchantrag auf Löschung der Gesellschaft stellen. Die Löschung erfolgt nur nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit Löschung der Gesellschaft aus dem Firmenbuch ist die Gesellschaft beendet. Kommt nach Beendigung der Gesellschaft noch Vermögen der Gesellschaft hervor, ist eine Nachtragsliquidation möglich.

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