Löschung GmbH
Ist die Gesellschaft vermögenslos und sind die Liquidatoren entlastet, so müssen die Liquidatoren einen Firmenbuchantrag auf Löschung der Gesellschaft stellen. Die Löschung erfolgt nur nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit Löschung der Gesellschaft aus dem Firmenbuch ist die Gesellschaft beendet. Kommt nach Beendigung der Gesellschaft noch Vermögen der Gesellschaft hervor, ist eine Nachtragsliquidation möglich.
Anregung auf Einleitung des Amtslöschungsverfahrens
Muster für eine Anregung auf Einleitung des amtswegigen Löschungsverfahrens
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 64,51 kBLöschung infolge Beendigung der Liquidation
Muster für einen Antrag auf Löschung einer GmbH infolge Beendigung der Liquidation aus dem Firmenbuch
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 64,51 kBNachtragsliquidation
Eine Nachtragsliquidation ist möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Gesellschaft noch im Besitz von verteilbarem oder verwertbarem Vermögen ist.
Christian Fritz | Praxiswissen | FachbeitragUmlaufbeschluss (Löschung der Gesellschaft)
Muster für einen Umlaufbeschlusses über die Löschung der Gesellschaft
WEKA (red) | Muster | Beschluss | doc | 57,34 kB

