Gesellschaftsvertrag GmbH
Der Gesellschaftsvertrag ist für die Errichtung der GmbH zwingend vorgesehen. Ohne ihn kann die GmbH nicht ins Firmenbuch eingetragen werden und somit nicht wirksam entstehen. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss zwingend nur wenige, in § 4 Abs 1 GmbHG festgelegte Punkte enthalten. Regelungen über die Gewinnausschüttung im Einzelnen, Befugnisse des Geschäftsführers, Sonderrechte einzelner Geschäftsführer etc sind in jedem Fall anzuraten, die Sinnhaftigkeit anderer Vertragspunkte ist abhängig von der Art der GmbH (zB Ärzte-GmbH). Bei Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist eine Errichtungserklärung abzugeben.
Praxiswissen
Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Bei der Errichtung einer GmbH ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag obligatorisch vorgesehen. Dieser muss zudem notariell beurkundet werden. Das GmbH-Gesetz legt hierfür einen Mindestinhalt fest.
Verena Ehrnberger - Barbara Pogacar | Fachbeitrag
Muster
Umfassender GmbH-Standardvertrag
Muster für einen umfassenden GmbH-Standardvertrag mit Regelungen zu Verfügung über Geschäftsanteile, Minderheitenrechte, Gründungskosten etc
WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 112,13 kBGesellschaftsvertrag mit Dead-Lock-Regelung bei Nichtzustimmung von Gesellschaftern
Vorlage für einen Gesellschaftsvertrag mit Dead-Lock-Regelung zugunsten eines Gesellschafters, der einen gesellschaftsvertraglich festgelegten zustimmungspflichtigen Geschäft seine Zustimmung verweigert.
Walter Szöky | Muster | Vertragsvorlage | doc | 98,82 kBErklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Muster für eine Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Abschnitten zu Stammkapital, Geschäftsführung, Betriebsführung, Aufsichtsrat, Beirat etc.
WEKA (red) | Muster | Erklärung | doc | 84,48 kB

