Sachgründung GmbH
Bei der Sachgründung einer GmbH wird das Stammkapital zumindest zum Teil nicht in bar aufgebracht sondern durch Einlage von Gegenständen in die Gesellschaft. Die Sacheinlagen sind gesellschaftsvertraglich zu regeln.
Die Differenzhaftung bei der Leistung von Sacheinlagen
Höhe einer möglichen Differenzhaftung (verschuldensunabhängige Haftung für die Differenz des Wertes der Sacheinlage und dem der übernommenen Stammeinlage) bei Leistung einer Sacheinlage, Rechtsfolgen und Verjährungsfristen (GmbH)
Christian Fritz | Praxiswissen | FachbeitragDie Einbringung eines Betriebes als Sacheinlage
Beachtenswertes zur Einbringung eines Betriebes als Sacheinlage: Zurechnung von Forderungen, Schicksal von Mietverträgen und Gewerbeberechtigungen, Anzeigen, Fristen etc.
Christian Fritz | Praxiswissen | FachbeitragGemische Sacheinlage und Sachübernahme
Definition der Begriffe „gemischte Sacheinlage" und Sachübernahme sowie rechtliche Qualifikation und mögliche Rechtsfolgen einer Sachübernahme
Christian Fritz | Praxiswissen | FachbeitragSacheinlagevertrag
Muster eines Sacheinlagevertrags – Durchführung der Einbringung einer Sacheinlage, Folgen der Einbringung von Mitunternehmeranteilen, Umgründungssteuergesetz
WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 90,62 kBSachgründung
Ausführungen zur Sachgründung einer Gesellschaft: Zulässigkeitsvoraussetzungen, Begriff, Gläubigerschutz etc.
Christian Fritz | Praxiswissen | FachbeitragVerdeckte Sacheinlagen
Voraussetzungen und Begriff der „Verdeckten Sacheinlagen" sowie Rechtsfolgen und Verrechnung der Einlageschuld
Christian Fritz | Praxiswissen | FachbeitragVerdeckte Sachgründung
Unter dem Begriff „verdeckte Sachgründung" werden alle Umgehungstatbestände subsumiert, in denen der Gesellschaft statt der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten und somit geschuldeten Bareinlagen im Ergebnis – nur – eine Sachleistung zufließt.
Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag

