Stammkapital GmbH
Das Stammkapital der GmbH ergibt sich aus der Summe aller Stammeinlagen der Gesellschafter. Es muss mindestens EUR 35.000,- betragen und kann nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages verändert werden. Die Gesellschafter sind verpflichtet, ihre Stammeinlagen wie im Gesellschaftsvertrag ausbedungen zu leisten; kommen sie ihrer Verpflichtung nicht nach, hat der Geschäftsführer mit Zustimmung der Gesellschafter sie zur Einzahlung aufzufordern, schlimmstenfalls kann der Ausschluss aus der Gesellschaft drohen.
Aufbringung des (Mindest-)Stammkapitals
Die vorliegende Grafik illustriert die Aufbringung des (Mindest-)Stammkapitals und listet Voraussetzungen auf
WEKA (red) | Muster | Übersicht | pdf | 22,21 kBGesellschafterbeschluss über die Einforderung von Einzahlungen auf das Stammkapital
Muster für einen Gesellschafterbeschluss über die Einforderung von Einzahlungen auf das Stammkapital
WEKA (red) | Muster | Beschluss | doc | 56,32 kBKapitalerhaltung GmbH
Die Gesellschafter der GmbH haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften dienen dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger.
Verena Ehrnberger - Angela Perschl - Christian Fritz | FachbeitragStammkapital der GmbH – Theoretische Grundlagen
Das Stammkapital dient der Aufbringung des Gesellschaftsvermögens und ist fixe Kapitalziffer im Rechnungswesen der GmbH. Seine Rückzahlung an die Gesellschafter nach Gründung ist ausgeschlossen.
Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag

