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Gesellschaftsvertragsänderung GmbH

Die Abänderung des Gesellschaftsvertrages oder der Errichtungserklärung einer bestehenden GmbH erfolgt grundsätzlich durch Gesellschafterbeschluss mit 3/4-Mehrheit und ist erst mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Bestimmte Änderungen benötigen andere Mehrheiten als eine 3/4-Mehrheit.

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