Rechtswirkung der gerichtlichen Abberufungen von Stiftungsorganen gemäß § 27 PSG
Eine gerichtlich verfügte Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung ist sofort und daher schon vor Rechtskraft der Entscheidung wirksam.
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Eine gerichtlich verfügte Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung ist sofort und daher schon vor Rechtskraft der Entscheidung wirksam.
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Der fünfte Newsletter des Online-Portals Gesellschaftsrecht online im Jahr 2012 bringt wieder einmal ein Update zum Stiftungsrecht. Seit der letzten Zusammenstellung aktu-eller stiftungsrechtlicher Entscheidungen ist wieder gut ein Jahr vergangen.
Georg Streit | News
Mag. Georg Streit gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die wesentlichsten Punkte der jüngsten Judikatur zum Stiftungsrecht – von der Besetzung des Stiftungsvorstandes bis hin zur Änderung der Stiftungserklärung.
Georg Streit | News
Ein Mandatsverhältnis zwischen Vorstandsmitglied und Begünstigten im Verlassenschaftsverfahren nach dem Stifter alleine begründet keine Unvereinbarkeit nach § 15 PSG.
WEKA (skn) | News
Ob ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt, ist stets unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens der Privatstiftung zu beurteilen; letztlich danach, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit in Zukunft gewährleistet ist.
WEKA (skn) | News
Das Auskunftsbegehren eines Aktionärs gemäß § 118 AktG ist nicht mittels Leistungsklage, sondern im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen.
WEKA (skn) | News
Gastautor MMag. Petritz gibt in seinem Beitrag einen guten Überblick darüber, welche Änderungen sich bezüglich der Besteuerung von Immobilien durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 ergeben.
Michael Petritz | News
Der April-Newsletter des Portals Gesellschaftsrecht online steht im Kontext mit der Jahreszeit (April) und der Osterzeit ganz im Zeichen von Suchen, Finden und Überraschungen.
Georg Streit | News
Die Eintragung des Haftungsausschlusses muss „beim Unternehmensübergang“ in das Firmenbuch eingetragen werden. Es reicht dabei ein enger zeitlicher Zusammenhang, der jedoch bereits nach Ablauf eines Monats nach Unternehmensübergang verneint wird.
WEKA (lko) | News
Nach dem GesRÄG 2011 sind Börsenotierung einer Aktiengesellschaft sowie die Internetadresse einer börsenotierten AG nun bis Ende Juli verpflichtend anzumelden.
WEKA (atr) | News