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Firmenbucheintragung OG

Eine Offene Gesellschaft entsteht als Rechtsperson erst durch ihre Eintragung in das Firmenbuch.

  •  Eintragung einer GesbR als OG bei Überschreiten des Schwellenwertes (§ 8 Abs 3 UGB)

    Bei Überschreiten des Schwellenwertes nach § 189 UGB (zweimal über EUR 700.000,- oder einmal über EUR 1.000.000,- Jahresumsatz) muss sich eine GesbR als OG ins Firmenbuch eintragen lassen.

    Walter Szöky | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 62,98 kB
  •  Neueintragung

    Muster für einen Antrag auf Neueintragung einer OG (aus Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch) - Die Antragsteller haben sich mit Gesellschaftsvertrag vom ... zu einer Offenen Gesellschaft zusammengeschlossen.

    WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 63,49 kB
  •  Neueintragung mit Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung

    Muster für einen Antrag auf Eintragung einer offenen Gesellschaft mit Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung

    WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 64,00 kB
  •  Neueintragung mit Prokuraerteilung

    Muster für einen Antrag auf Eintragung einer Offenen Gesellschaft mit Beilagen (Musterfirmenzeichnung, Musterunterschrift des Prokuristen)

    WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 71,68 kB
  •  Neueintragung mit Prokuraerteilung (§ 49 Abs 2 UGB)

    Muster für die Neueintragung einer OG mit Prokuraerteilung samt Berechtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken nach § 49 Abs 2 UGB

    WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 67,58 kB
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