Firmenbucheintragung OG
Eine Offene Gesellschaft entsteht als Rechtsperson erst durch ihre Eintragung in das Firmenbuch.
Eintragung einer GesbR als OG bei Überschreiten des Schwellenwertes (§ 8 Abs 3 UGB)
Bei Überschreiten des Schwellenwertes nach § 189 UGB (zweimal über EUR 700.000,- oder einmal über EUR 1.000.000,- Jahresumsatz) muss sich eine GesbR als OG ins Firmenbuch eintragen lassen.
Walter Szöky | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 62,98 kBNeueintragung
Muster für einen Antrag auf Neueintragung einer OG (aus Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch) - Die Antragsteller haben sich mit Gesellschaftsvertrag vom ... zu einer Offenen Gesellschaft zusammengeschlossen.
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 63,49 kBNeueintragung mit Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung
Muster für einen Antrag auf Eintragung einer offenen Gesellschaft mit Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 64,00 kBNeueintragung mit Prokuraerteilung
Muster für einen Antrag auf Eintragung einer Offenen Gesellschaft mit Beilagen (Musterfirmenzeichnung, Musterunterschrift des Prokuristen)
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 71,68 kBNeueintragung mit Prokuraerteilung (§ 49 Abs 2 UGB)
Muster für die Neueintragung einer OG mit Prokuraerteilung samt Berechtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken nach § 49 Abs 2 UGB
WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 67,58 kB

