© WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H.
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

drucken

Gründungsverfahren OG

Die OG wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Als Rechtsperson entsteht sie mit Eintragung in das Firmenbuch.

  •  Gründungsverfahren OG

    Eine offene Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens zwei Personen. Erst mit der Eintragung ins Firmenbuch gem § 123 Abs 1 UGB entstehe eine OG.

    Johanna Zens - Christian Fritz | Fachbeitrag
  •  Musterunterschrift des vertretungsbefugten persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters

    Vorlage für eine Namenszeichnungserklärung des vertretungsbefugten persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters einer Offenen Gesellschaft

    WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | doc | 53,76 kB
  •  Neueintragung

    Muster für einen Antrag auf Neueintragung einer OG (aus Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch) - Die Antragsteller haben sich mit Gesellschaftsvertrag vom ... zu einer Offenen Gesellschaft zusammengeschlossen.

    WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | doc | 63,49 kB
© 2012 WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H.