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Haftung OG

Haftungsbestimmungen für die OG als Gesellschaft, die einzelnen Gesellschafter und Haftung im Stadium der Vorgründungsgesellschaft.

  •  Gesellschafterhaftung OG

    Gem. § 128 Satz 1 UGB haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern persönlich als Gesamtschuldner. Diese Haftung kann gegenüber Dritten nicht ausgeschlossen werden.

    Georg Prchlik - Johanna Zens | Fachbeitrag
  •  Haftung OG

    Unter die Gesellschaftsschulden fallen sämtliche Verbindlichkeiten, die die Gesellschaft belasten. Dazu zählen alle privatrechtlichen- sowie öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Gesetz, Vertrag und deliktischem Verhalten.

    Johanna Zens - Christian Fritz | Fachbeitrag
  •  Haftung Vorgesellschaft OG

    Ein Sonderproblem stellt die Haftung bezüglich der „Vorgesellschaft“ dar. Bei einer Gesellschaft, welche erst mit Firmenbucheintragung entsteht, muss zwischen der Errichtung und der Entstehung der Gesellschaft unterschieden werden.

    Georg Prchlik - WEKA (red) | Fachbeitrag
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