Dokument-ID: 1111613

Vorschrift

Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

Artikel 98
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer

idF ABl. L 172/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020

Die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer der sich verschmelzenden Gesellschaften wird gemäß der Richtlinie 2001/23/EG geregelt.