Gründungsverfahren GmbH
Eine GmbH kann durch Bar- oder durch Sachgründung entstehen. In beiden Fällen sind folgende Schritte erforderlich:
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages (welcher bei Sachgründungen die Sacheinlagen zu regeln hat)
- Bestellung der ersten Organe
- Leistung der Einlagen und nötigenfalls Gründungsprüfung
- Firmenbucheingabe
- Einstellung von Arbeitnehmern
- Gewerbeanmeldung (falls notwendig)
Praxiswissen
Gründungsverfahren GmbH
Sobald man sich unter den zahlreichen Rechtsformen für die GmbH entschieden hat, kann der Gründungsprozess beginnen. Bereits im Planungsstadium sollte man sich einen Überblick über die Voraussetzungen der Gesellschaftsgründung verschaffen.
Verena Ehrnberger - Angela Perschl - Christian Fritz | Fachbeitrag
Muster
Vollmacht zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Muster für eine Vollmacht zur Gründung einer GmbH
Walter Szöky | Muster | Korrespondenz | doc | 64,51 kBSchreiben an die Wirtschaftskammer Salzburg mit dem Ersuchen um Erstellung eines Gutachtens über den Firmenwortlaut
Muster für ein Schreiben an die Wirtschaftskammer Salzburg mit dem Ersuchen um Erstellung eines Gutachtens über den Firmenwortlaut
WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | doc | 55,81 kBErklärung über die Selbstberechnung der Gesellschaftssteuer
Muster für eine Erklärung über die Selbstberechnung der Gesellschaftssteuer gemäß § 10a Abs 6 Kapitalverkehrssteuergesetz (KV) zur Vorlage beim Firmenbuchgericht
Walter Szöky | Muster | Erklärung | doc | 53,76 kB

