Arbeitszeitmodelle

Praxiswissen

  • Gleitzeit

    Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258886
  • Einarbeiten von Feiertagen

    Einarbeiten bedeutet eine Umverteilung der Normalarbeitszeit. Aufgrund von Feiertagen kann daher die Normalarbeitszeit anders verteilt werden um die ausgefallenen Arbeitstage einzuarbeiten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253939
  • Rufbereitschaft

    Rufbereitschaft liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst wählen kann, aber verpflichtet ist, den Arbeitgeber über seinen Aufenthaltsort zu informieren oder für den Arbeitgeber ständig erreichbar zu sein.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248851
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Muster

  • Betriebsvereinbarung – Einarbeitung von Fenstertagen

    Die Betriebsvereinbarung soll das Einarbeiten von Fenstertagen zu den in dieser Betriebsvereinbarung geregelten Konditionen ermöglichen.
    Melanie Haberer - Beate Kiewlicz | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1013248
  • Gleitzeitvereinbarung – mit Betriebsrat

    Gleitzeitvereinbarungen können betriebsintern, durch eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Diese müssen aber schriftlich festgehalten werden.
    WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 69,50 kB | Dokument-ID: 277210
  • Gleitzeitvereinbarung – ohne Betriebsrat

    Folgende Punkte muss eine Gleitzeitvereinbarung enthalten: Dauer der Gleitzeitperiode, Höchstausmaß der Übertragungen von Zeitguthaben, Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit, etc.
    WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 60,50 kB | Dokument-ID: 277213
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