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Muster
Telearbeit
Telearbeit kann in allen Beschäftigungsformen auftreten und stellt keine eigene arbeitsrechtliche Kategorie dar. Daher gibt es auch kaum spezifische gesetzliche Bestimmungen.
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Telearbeit („Homeoffice“)
Das AZG stellt in § 2 Abs 2 fest, dass auch Arbeiten außerhalb des Betriebes oder in der Wohnung des Arbeitnehmers als Arbeitszeit anzusehen sind.Petra Laback - Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Betriebsvereinbarung – Homeoffice (außerbetriebliche Arbeitsstätte)
Muster einer Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeitsstätten für Telearbeit (in der Wohnung des Mitarbeiters) mit ausführlichen Anmerkungen.WEKA (red) - Albert Scherzer - Stefan Zischka - Stefan Steinkogler - Markus Reinfeld | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678284 -
Telearbeit (Homeoffice)
Da Telearbeit in Österreich gesetzlich nicht geregelt ist, bedarf diese im Einzelnen stets der vertraglichen Vereinbarung. Weiters existiert ein unverbindlicher Leitfaden.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1009904