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Arbeitskräfteüberlassung
Die Überlassung von Arbeitskräften ist nach der Definition des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte
Praxiswissen
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Definition der Arbeitskräfteüberlassung
Die Überlassung von Arbeitskräften ist nach der Definition des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an DrittePetra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 249202 -
Arbeitgeberpflichten bei Arbeitskräfteüberlassung
Auch bei Arbeitskräfteüberlassung treffen den Arbeitgeber gewisse Pflichten und ArbeitnehmerschutzvorschriftenRosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258639 -
Arbeitskräfteüberlassung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht
Wissenswertes über die Arbeitskräfteüberlassung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Was ist zu beachten und welche Regelungen finden Anwendung?Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254855
Muster
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Arbeitskräfteüberlassung - Arbeitsvertrag Arbeiter
Das wesentliches Merkmal der Arbeitskräfteüberlassung besteht darin, dass ein Dienstnehmer nicht im Betrieb seines Dienstgebers, sondern im Betrieb eines anderen Unternehmers tätig wird.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 82,50 kB | Dokument-ID: 234447 -
Arbeitskräfteüberlassung - Dienstvertrag Angestellter
Das wesentliches Merkmal der Arbeitskräfteüberlassung besteht darin, dass ein Dienstnehmer nicht im Betrieb seines Dienstgebers, sondern im Betrieb eines anderen Unternehmers tätig wird.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 92,50 kB | Dokument-ID: 237963 -
Vereinbarung - Geheimhaltung mit Konventionalstrafe (Leiharbeitnehmer)
Muster für eine vom Leiharbeitnehmer zu unterfertigende Erklärung über die Geheimhaltung bestimmter Daten über den Betrieb bei ArbeitskräfteüberlassungWEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 56,50 kB | Dokument-ID: 240243