Teilzeitbeschäftigte

Das Ausmaß der Arbeitszeit wird zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer frei vereinbart. Die rechtlichen Rahmenbedingungen legen eine Obergrenze (gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit), nicht aber eine Untergrenze fest.

  • Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung

    Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035
  • Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt

    Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033
  • Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht

    Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.
    Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784
  • Teilzeitbeschäftigung – Dienstvertrag Angestellte

    Mustervorlage für einen Dienstvertrag für Angestellte mit Teilzeitvereinbarung. Nach dem Wortlaut des Arbeitszeitgesetzes liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschritten wird.
    Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488629
  • Teilzeitbeschäftigung – Abänderung eines bestehenden Dienstverhältnisses

    Muster für eine Zusatzvereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zur Abänderung eines bestehenden Dienstvertrages mit Vollzeit in ein Dienstverhältnis mit Teilzeit.
    Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488700