Praxiswissen

  • Mehrarbeit

    Als Mehrarbeit werden jene Arbeitsstunden bezeichnet, die zwischen einer verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit liegen.
    Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248761
  • Überstundenarbeit

    Wird die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten, spricht man von Überstunden. Pro Woche dürfen max fünf Überstunden geleistet werden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253668
  • Verpflichtung zur Überstundenleistung

    § 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163
  • Überstundenvergütung und Überstundenpauschale

    Von Überstundenarbeit spricht man, wenn entweder die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit oder die sich aus ihr ergebende, eingeteilte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.
    WEKA (red) - Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258610
  • Nachrechnungspflicht/Deckungsprüfung

    Bei der Nachrechnungspflicht hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob durch die Pauschale die tatsächlich geleisteten Überstunden im Durchschnitt eines bestimmten Zeitraumes abgegolten werden.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012693
  • All-In-Vereinbarungen

    Unter sogenannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896397
  • Abgeltung von Überstunden

    Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172
  • Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitausgleich

    Grundsätzlich gebührt ein Überstundenzuschlag von 50 % des Normallohns, in den meisten Kollektivverträgen sind jedoch für Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden höhere Zuschläge vorgesehen.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896175
  • Zeitausgleich

    Ein vereinbarter Zeitausgleich darf gem § 3 Abs 2 ArbVG nicht zu einer Verschlechterung der Position des Arbeitnehmers gegenüber Kollektivvertrag und Gesetz führen.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896419