Anfechtbare Kündigung

  • Motivkündigung

    Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.
    Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920
  • Sozialwidrige Kündigung

    Sozial ungerechtfertigt und somit sozialwidrig ist eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. In diesem Fall kann die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.
    Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303805
  • Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt

    Ein besonderes Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt, berechtigen einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit.
    Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247885
  • Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse

    Betriebliche Erfordernisse, die einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit berechtigen, sind zB mangelnde Aufträge, Rückgang des Absatzes, Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen oder Kreditschwierigkeiten.
    Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247519
  • Kündigungsfrühwarnsystem

    Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.
    WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645
  • Kündigung im Krankenstand

    Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Zugang der Kündigungserklärung, enden sowohl das Arbeitsverhältnis als auch der Entgeltanspruch mit dem Ende der Kündigungsfrist.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251555
  • Kündigungsanfechtung – Sozialvergleich

    Ein Beitrag zur Kündigungsanfechtung im speziellen den Sozialvergleich betreffend. Weder das Gericht noch ein allfälliger Sachverständiger können der gekündigten Person die Erstattung dieses Vorbringens abnehmen.
    Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241731