Zulagen und Zuschläge

  • SEG-Zulagen

    SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165
  • SFN-Zuschläge

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind ebenso wie SEG-Zulagen insgesamt bis EUR 400,– steuerfrei.
    Gerda Schönsgibl - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023174
  • Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitguthaben

    Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
    Sylvia Unger - Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023177
  • Überstundenpauschale

    Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. In der Praxis werden allerdings häufig Vereinbarungen getroffen, welche eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen.
    Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023179
  • All-In-Vereinbarungen, Deckungsprüfung

    Unter so genannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.
    Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023236
  • Mehrarbeitszuschläge

    Dieser Beitrag behandelt ua folgende Themen: Wann liegt iSd AZG eine Mehrarbeit vor? In welcher Höhe gebührt der Mehrarbeitszuschlag, was ist dessen Bemessungsgrundlage? Welche Ausnahmen bestehen von der Zuschlagspflicht?
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896370
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) müssen zusätzlich zum Stundenlohn gewährt werden, damit diese steuerfrei behandelt werden können.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247065