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WEKA (mpe) | News | 14.10.2013
Psychische Störung als Unfallfolge?
Äußerlich sichtbare Verletzungen nach einem Arbeitsunfall sind relativ einfach als Unfallfolge im rechtlichen Sinn zu klassifizieren. Wie steht es aber mit psychischen Störungen, die nach einem traumatischen Ereignis keine Seltenheit darstellen?
Im vorliegenden Fall musste sich ein junger Mann nach einem Arbeitsunfall einer Amputation unterziehen. Nach dem traumatischen Ereignis wurde bei ihm eine depressive Anpassungsstörung diagnostiziert, worauf er seine Klage gegen die Unfallversicherung auf Gewährung einer Dauerrente stützt.
Der OGH hält in seinem Urteil fest, dass auch psychisch bedingte Gesundheitsstörungen, die im Anschluss an einen Unfall auftreten, Unfallfolgen im Rechtssinn sein können. Gerade bei einem jungen Menschen sei eine Amputation ein besonders harter Einschnitt im Lebensverlauf. Hinweise darauf, dass die Depression auch ohne Amputation aufgetreten wäre oder sie durch in der Person des Klägers gelegene Faktoren verstärkt wurde, konnten keine gefunden werden.
Die Revision der beklagten Unfallversicherung wurde zurückgewiesen.
OGH, 23.07.2013, 10 Ob S 84/13w