Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Dokument-ID: 074577
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 480. Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1812
Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.
Feedback