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Dokument-ID: 1132267
Vorschrift
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG)
§ 6b. Überweisungsbetrag für Pflegestipendien
idF BGBl. I Nr. 185/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2023
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ab dem Jahr 2023 jährlich 30 Millionen Euro für Zwecke der Förderung der Pflegeausbildung durch das Arbeitsmarktservice zu überweisen.
(BGBl. I Nr. 185/2022)