Dokument-ID: 076444

Vorschrift

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Inhaltsverzeichnis

§ 7n. Diskriminierung in Vollziehung der Gesetze

idF BGBl. I Nr. 107/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2013

Ansprüche gemäß § 7h Abs. 3 (die Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie die Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderen Art von selbständiger Tätigkeit) können, wenn die Diskriminierung in Vollziehung der Gesetze erfolgt ist, nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG), BGBl. Nr. 20/1949, geltend gemacht werden. Das Schlichtungsverfahren gemäß §§ 14 ff BGStG ersetzt dabei das Aufforderungsverfahren gemäß § 8 AHG.

(BGBl. I Nr. 107/2013)