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Dokument-ID: 258336

Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Karenzurlaub – Anspruch, Beginn und Dauer

Karenzurlaub

Anspruch auf Karenzurlaub nach dem MSchG bzw VKG bis zum 2. Geburtstag des Kindes haben ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, HeimarbeiterInnen etc Karenz kann entweder ausschließlich von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden, wobei der Elternteil im gemeinsamen Haushalt des Kindes leben muss, für welches er Karenzurlaub beansprucht.

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