Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach betriebsvereinbarung lieferte 77 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (318) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (318) anzeigen-
Thema
- (9) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (9)
- (6) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (6)
- (21) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (21)
- (3) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (3)
- (5) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (5)
- (24) Arbeitszeit Arbeitszeit (24)
- (5) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (5)
- (10) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (10)
-
Kategorie
-
Datum
Dokument-ID: 649465
Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Disziplinarmaßnahmen iSd § 102 ArbVG
Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat hat an der Aufrechterhaltung der Disziplin im Betrieb mitzuwirken. Die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall ist nur zulässig, wenn sie in einem Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (§ 96 Abs 1 Z 1 ArbVG) vorgesehen ist; sie bedarf, sofern darüber nicht eine mit Zustimmung des Betriebsrates eingerichtete Stelle entscheidet, der Zustimmung des Betriebsrates.