Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach urlaub lieferte 414 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (506) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (506) anzeigen-
Thema
- (2) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (2)
- (27) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (27)
- (13) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (13)
- (15) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (15)
- (7) Arbeitszeit Arbeitszeit (7)
- (7) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (7)
-
(17)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(17)
- (5) Kündigung Kündigung (5)
- (2) Entlassung Entlassung (2)
- (2) Austritt Austritt (2)
- (1) Kündigungs- und Entlassungsschutz Kündigungs- und Entlassungsschutz (1)
- (3) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (3)
- (1) Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (1)
- (3) Abfertigung alt und neu Abfertigung alt und neu (3)
- (18) Mustervorlagen Mustervorlagen (18)
-
Kategorie
-
Datum
Dokument-ID: 209625
Vorschrift
Urlaubsgesetz (UrlG)
§ 12. Unabdingbarkeit
idF BGBl. Nr. 628/1991 | Datum des Inkrafttretens 07.12.1991
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund der §§ 2 bis 10 zustehen, können durch Arbeitsvertrag, Arbeits-(Dienst)ordnung oder, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden.