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Dokument-ID: 1104499

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Das neue „Whistle-Blowing-System“

Einführung

Ab 17.12.2021 muss die EU-Whistleblowing-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt sein. Für Juristische Personen des Privatrechts mit einer Mitarbeiteranzahl über 250 Mitarbeiter ist die Bereitstellung eines internen Meldekanals ab dem Jahr 2022 zwingend vorgeschrieben.

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