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Dokument-ID: 1023044

Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Auslandsentsendungen

Stufenbau der Rechtsordnung

Der Europäischen Union kommt im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts Rechtsetzungskompetenz zu. Verordnungen der Europäischen Union sind unmittelbar anwendbar und gelten regelmäßig unionsweit. Richtlinien hingegen sind in das innerstaatliche Recht zu transformieren, das heißt der österreichische Gesetzgeber hat Gesetze auf Grundlage der Richtlinie zu erlassen. In der Regel gehen europarechtliche Vorschriften innerstaatlichen Normen vor (Anwendungsvorrang). Für die Entsendung relevante europarechtliche Regelungen sind nebst in der Entsende-RL, in der Rom I-VO, welche das anwendbare Recht auf Arbeitsverträge regelt, oder in der Leiharbeits-Richtlinie, welche die grenzüberschreitende Überlassung von Arbeitskräften regelt, enthalten. Im Bereich des Sozialrechts regelt die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit den Schutz und die Übertragbarkeit von Sozialansprüchen und -leistungen.

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