Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigung lieferte 26 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (602) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (602) anzeigen-
Thema
- (8) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (8)
- (5) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (5)
-
(9)
Besondere Arbeitsformen
Besondere Arbeitsformen
(9)
- (1) Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte (1)
- (1) Freier Dienstvertrag Freier Dienstvertrag (1)
- (2) Elternteilzeit Elternteilzeit (2)
- (2) Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (2)
- (1) Fallweise Beschäftigte Fallweise Beschäftigte (1)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (1) Neue Selbstständige Neue Selbstständige (1)
- (2) Arbeitszeit Arbeitszeit (2)
- (5) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (5)
-
Kategorie
-
Datum
Dokument-ID: 243141
Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)
Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes, wobei darauf zu achten ist, dass es sich um keinen Urlaub handelt, sondern im einen sonstigen Dienstverhinderungsgrund.