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Datum
Dokument-ID: 242867
Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag
Urlaubsersatzleistung
Definition
Unter Urlaubsersatzleistung versteht man die Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Dabei wird nicht konsumierter Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr aliquot abgerechnet, Urlaub aus vergangenen Jahren wird in vollem Ausmaß abgegolten, außer der Urlaub ist bereits verjährt.
Anspruch auf Urlaubsersatzleistung
Arbeitnehmer haben – unabhängig von der Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses – immer einen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung.