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Dokument-ID: 246664

Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag

Änderungskündigung

Verschlechterung des Arbeitsvertrages

Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber an einem bestehenden Arbeitsvertrag keine Änderung vornehmen, die aus Sicht des Arbeitnehmers eine Verschlechterung bedeuten könnte. So darf er insbesondere das Arbeitsentgelt (inkl sonstiger Lohn- und Gehaltsbestandteile) nicht eigenmächtig kürzen.

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