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Dokument-ID: 987523

Diana Holzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Kollektivvertrag und Entgelt

hat (OGH 29.06.2020 8 ObA 14/20x)Definition Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer schriftlich abgeschlossen werden. Kollektivverträge haben normative Wirkung, dh sie kommen ähnlich einem Gesetz auf Dritte zur Anwendung, die nicht unmittelbare Vertragsparteien des Kollektivvertrages sind.

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