Ihre Suche nach Kündigungsentschädigung lieferte 44 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (198) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (198) anzeigen
  • x
  • Fachbeitrag x
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 256755

WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung

Besonderer Kündigungsschutz bei Beendigung durch den Dienstgeber

Der besondere Kündigungsschutz für begünstigt Behinderte beginnt erst nach einem vierjährigen Beobachtungszeitraum zu laufen. Der Behinderte kann in den ersten vier Jahren nach Eintritt ohne Einschränkungen durch das BEinStG gekündigt werden. Die Mindest-Kündigungsfrist von vier Wochen ist dabei aber einzuhalten. Der besondere Kündigungsschutz für Behinderte beginnt ab dem fünften Jahr (§ 8 Abs 6 lit b BEinStG). Davon gibt es allerdings Ausnahmen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Arbeitsrecht online in unserem Shop! Zum Shop