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WEKA (kp) | News | 21.02.2017

Betriebsvereinbarungen – müssen alle Wünsche erfüllt werden?

Betriebsvereinbarungen haben das Ziel, verlässliche Vereinbarungen und Klarheit im Unternehmen zu schaffen. Fehler beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen haben langfristige Auswirkungen, führen zu Konflikten und hohen Kosten.

Ein Praxisseminar der WEKA-Akademie für Personalverantwortliche mit dem Arbeitsrechtsexperten Mag. Martin Holzinger behandelt die verschiedenen Arten von Betriebsvereinbarungen nach §§96 ff ArbVG, die Regelungsbefugnisse für Betriebsvereinbarungen und ihr Verhältnis zu Gesetzen und Kollektivverträgen. Welche betrieblichen Maßnahmen nur mittels Betriebsvereinbarungen geregelt werden können, zu welchen Maßnahmen Betriebsvereinbarungen sinnvoll sind und wie Arbeitgeber Maßnahmen mittels Betriebsvereinbarung erzwingen können, ist ebenfalls Inhalt des Seminars. Die Teilnehmer erfahren, welche Formvorschriften zu wahren sind, die Kriterien für den Wirksamkeitsbeginn und -ende, die Informations- und Übermittlungspflichten.

Beispiele für Betriebsvereinbarungen

Zu vielen betrieblichen Themen sind Betriebsvereinbarungen möglich. Mag. Holzinger stellt den Teilnehmern häufige Anlassfälle vor, zB für Kontrollmaßnahmen, Personaldatensysteme, generelle Festlegung der Arbeitszeit/gleitende Arbeitszeit oder die Benützung von Betriebsmitteln. Er erläutert, was jeweils zu vereinbaren ist und beantwortet die Detailfragen, die die Teilnehmer mitbringen.

Müssen in Betriebsvereinbarungen alle Wünsche erfüllt werden?

Häufig stellt sich bei Verhandlungen die Frage, ob alle von der Gegenseite gewünschten Inhalte Teil der Betriebsvereinbarung sein müssen, wie man Änderungen argumentiert oder wie man Betriebsvereinbarungen beendet. Die Klärung vieler solcher Details ist der zweite Schwerpunkt des Seminars. Die Teilnehmer nehmen darüber hinaus wertvolle Strategien für ihre Verhandlungen mit. Sie profitieren von vielen Tipps und Beispielen des Referenten aus der eigenen Beratungs- und Verhandlungspraxis.

Der Arbeitsrechtsexperte Mag. Martin Holzinger leitet die Rechtsabteilung in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Er berät regelmäßig Betriebsräte sowie Arbeitgeber von ausgegliederten Betrieben bei der Gestaltung neuer oder der Adaptierung bestehender Betriebsvereinbarungen. Er ist Beisitzer der Schlichtungsstelle beim Arbeits- und Sozialgericht Wien und kennt die Argumentationslinie sowohl von Arbeitgeber-, als auch von Arbeitnehmervertretern.

WEKA-Seminar „Betriebsvereinbarungen abschließen, ändern, beenden“

Das Eintages-Seminar findet am 17. Mai 2017 in Wien statt. Nähere Informationen und Anmeldung im WEKA-Kundenservice bzw unter 01/97000-100. Frühbucherrabatt bis zum 14. April 2017.