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Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Entlassung wegen Alkoholkonsums
Alkohol am Arbeitsplatz
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass am Arbeitsplatz Alkohol getrunken wird. Der Alkoholkonsum darf sich nur nicht so auswirken, dass die Arbeit dadurch beeinträchtigt wird oder Personen oder Sachen gefährdet sind. Eine Ausnahme gibt es nur für besonders gefährdete Berufe, wie etwa für Kraftfahrer: Für diese gilt absolutes Alkoholverbot. Absolutes Alkoholverbot kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart werden. In diesem Fall kann jedes Zuwiderhandeln – nach fruchtloser Verwarnung – zur Entlassung führen. Ansonsten trifft das nur bei Alkoholkonsum im Zusammenhang mit erschwerenden Fakten zu.